In dieser Situation sind viele Verbraucher ratlos und zahlen die geltend gemachten Forderungen aus Angst vor eventuellen Konsequenzen. Zu Recht?
Tatsächlich ist es möglich, im Internet Abonnementverträge zu schließen, die ebenso wirksam und rechtlich durchsetzbar sind wie jeder andere Vertrag. In der Regel wird bei den Abonnements auf der Anmeldeseite auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters hingewiesen, in denen z.B. die Kostenpflicht und der Preis geregelt sind. Um zu beurteilen, ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam geworden sind, bedarf es einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. In vielen Fällen ist die Werbung mit einer kostenlosen Nutzung so dominierend und die Kostentragungspflicht für den Verbraucher so schlecht erkennbar platziert oder so schwer verständlich formuliert, dass es sich um so genannte überraschende Klauseln handelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann nicht wirksam. In der Regel reicht es dann aus, den angeblich geschlossenen Vertrag zu widerrufen oder anzufechten. Von einer gerichtlichen Geltendmachung wird bei diesen Forderungen in aller Regel abgesehen.
Betroffene Nutzer sollten die Rechtmäßigkeit der Forderung daher in jedem Fall von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor sie eine unberechtigte oder überhöhte Forderung begleichen.
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(15.07.2007)
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